Allgemeine Leistungs- und Lieferbedingungen der Sektan E-Commerce Solutions
A. Generelle Bedingungen
I. Geltungsbereich/Anwendungsbereich
1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Sektan E-Commerce Solutions (nachfolgend auch „uns“, „wir“) insbesondere (aber nicht ausschließlich) in den Bereichen:
• Erstellung von Shopifyshops,
• Optimierung von Shopifyshops,
• Betreuung von Shopifyshops,
• Beratungsleistungen betreffend E-Commerce auf Basis von Shopify,
• Erstellung von Webseiten mit OnePage.io,
• Betreuung von Webseiten mit OnePage.io,
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Leistungs- und Lieferbedingungen (nachfolgend „AGB“). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Sektan E-Commerce Solutions mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Auftraggeber“, „Sie“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Sektan E-Commerce Solutions ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Sektan E-Commerce Solutions auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
3. Der Vorrang der Individualabrede bleibt unberührt.
II. Auftraggeber
1. Unser Leistungsangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer.
2. Für Zwecke dieser AGB ist ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
III. Angebot und Vertragsabschluss
1. Alle Angebote von Sektan E-Commerce Solutions sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2. Anzeigen, Kataloge – insbesondere auch Online-Kataloge – und Auslagen sowie sonstige öffentliche Darstellungen unserer Leistungen stellen kein verbindliches Angebot von uns dar. Es handelt sich bei diesen lediglich um eine unverbindliche Aufforderung an Sie, betreffend diese Dienstleistung eine Bestellung abzugeben.
3. Gibt der Auftraggeber uns gegenüber eine Bestellung ab, liegt darin ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages im Sinne des § 145 BGB.
An seine Erklärung ist der Auftraggeber 10 Kalendertage ab Abgabe bzw. bei Bestellung in Textform (zum Beispiel Post/Fax/E-Mail) ab Versendung gebunden. Wir sind berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem unsere Annahme dem Auftraggeber zugeht.
4. Alternativ zur Direktbestellung des Auftraggebers unterbreiten wir diesem auf Wunsch auch gerne ein verbindliches Angebot (im Sinne des § 145 BGB). An dieses sind wir 10 Kalendertage ab Versendung gebunden. Der Auftraggeber ist berechtigt, unser Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich zur Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt des Zugangs der Annahme bei uns.
IV. Preise und Zahlung
1. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Für den Fall, dass es sich bei diesen um werkvertragliche Leistungen handelt, für die eine Vergütung nicht ausdrücklich vereinbart wurde, gilt § 632 Abs. 1 und 2 BGB.
2. Für im Rahmen der Vertragsdurchführung entstehende, erforderliche und einzeln nachzuweisende Auslagen von Sektan E-Commerce Solutions wird vereinbart, dass diese vom Auftraggeber an Sektan E-Commerce Solutions zusätzlich zu erstatten sind, auch soweit diese nicht ausdrücklich als gesonderter Posten bereits in der Vereinbarung enthalten sind. Dies gilt insbesondere für die erforderlich werdende Hinzuziehung Dritter sowie die im Rahmen der Leistungserbringung anfallenden Reise-, Wege- und Unterbringungskosten und sonstige Spesen. Sektan E-Commerce Solutions ist bestrebt, den Auftraggeber im Vorfeld über das Entstehen derartiger Auslagen zu informieren.
3. Die Preise verstehen sich in EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und (soweit einschlägig) zzgl. Verpackung, Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
4. Rechnungen von Sektan E-Commerce Solutions sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei Sektan E-Commerce Solutions. Die Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen, sofern sie nicht im Einzelfall gesondert vereinbart wird. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9 % p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
5. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Lieferung bzw. Leistung erfolgt ist.
6. Sektan E-Commerce Solutions ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von Sektan E-Commerce Solutions durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
V. Leistungszeit, Teilleistung, Gefahrübergang, Transport
1. Es gelten die jeweils der Auftragsbestätigung zu entnehmenden Liefer- und Leistungsfristen. Bei diesen Fristen handelt es sich nicht um Fixtermine, sofern diese nicht ausdrücklich als solche bezeichnet und vereinbart sind.
Für den Fall des Fehlens einer Vereinbarung über die Leistungszeit sind wir berechtigt, unter Berücksichtigung der uns bekannten Interessen des Auftraggebers die Leistungszeit nach billigem Ermessen festzulegen und die vertragliche Leistung unter den zur Verfügung stehenden Kapazitäten und Auslastungen zu erbringen.
Wir können – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Auftraggebers – vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen Sektan E-Commerce Solutions gegenüber nicht nachkommt.
2. Ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich im Falle eines unvorhersehbaren außergewöhnlichen Ereignisses, welches von uns auch bei Beachtung der zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden kann um die Zeitdauer der Verhinderung sowie eine angemessene danach liegende Zeit zur Erbringung der Leistung. Außergewöhnliche Ereignisse liegen insbesondere im Falle von Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen oder sonstigen Fällen höherer Gewalt vor. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche Erklärung in Textform gegenüber Sektan E-Commerce Solutions vom Vertrag zurücktreten.
Für den Fall des Eintritts der Unmöglichkeit der Erbringung der Leistungen aufgrund solcher Ereignisse sind wir von den vertraglichen Leistungspflichten befreit. Es gelten sodann die gesetzlichen Regelungen der Rückabwicklung solcher Verträge aufgrund von Unmöglichkeit.
3. Wir sind zu Teilleistungen und Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Auftraggeber zumutbar sind.
4. Gerät Sektan E-Commerce Solutions mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung von Sektan E-Commerce Solutions auf Schadensersatz nach Maßgabe von A. VI. dieser AGB beschränkt.
VI. Haftung
Für die Haftung von Sektan E-Commerce Solutions auf Schadensersatz gilt unter ausdrücklicher Geltung des § 377 HGB Folgendes:
1. Auf Schadensersatz haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen ohne Einschränkung, wenn diese
a. auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen und sie durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind
oder
b. auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen
oder
c. auf dem Produkthaftungsgesetz beruhen
oder
d. wir ein Beschaffungsrisiko oder eine Garantie übernommen haben und deshalb haften.
2. Beruht ein Schaden nur auf fahrlässiger, aber nicht grob fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, ohne dass gleichzeitig ein Anspruch aufgrund der vorstehenden Bestimmungen zu A. VI. 1. a. bis d. besteht, haften wir ebenfalls auf Schadensersatz, jedoch der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise entstehenden und vorhersehbaren Schaden.
Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) im vorstehenden Sinne sind solche Pflichten, auf deren ordnungsgemäße Erfüllung der Auftraggeber vertraut und auch vertrauen darf, weil sie den Vertrag prägen.
3. Darüber hinaus haften wir, soweit Schadensersatzansprüche durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt sind.
4. Es bleibt bei der gesetzlichen Beweislastverteilung.
5. Weitergehende Schadensersatzansprüche gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen.
B. Bedingungen für die Erstellung, Optimierung und Betreuung von Shopifyshops
Zusätzlich zu den unter A. aufgeführten Bedingungen gelten für alle Verträge, die die Erstellung, Optimierung und Betreuung von Shopifyshops zum Gegenstand haben, die nachfolgenden, d.h. unter B. aufgeführten Bedingungen.
I. Vertragsgegenstand, Leistungen von Sektan E-Commerce Solutions, Änderungsverlangen
1. Vertragsgegenstand der Erstellung von Shopifyshops ist die Anpassung der E-Commerce-Software Shopify des gleichnamigen Unternehmens an die individuellen Anforderungen des Auftraggebers durch Customizing. Unter Customizing verstehen Sektan E-Commerce Solutions und der Auftraggeber nur solche Anpassungen der Software, die ohne Programmierung möglich ist. Programmierung ist somit nicht Vertragsgegenstand. Nicht Vertragsgegenstand ist außerdem die Einräumung von Nutzungsrechten an der E-Commerce-Software Shopify. Um die Software Shopify (nach Anpassung durch Sektan E-Commerce-Solutions an seine individuellen Anforderungen) nutzen zu können, muss der Auftraggeber vielmehr mit dem Unternehmen Shopify einen entsprechenden (Lizenz-) Vertrag schließen. Gem. den auf shopify.com abrufbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Softwareanbieters ist „Shopify-Vertragspartei“ für Auftraggeber aus Europa zum Zeitpunkt der Erstellung der hiesigen AGB die Shopify International Limited, 2nd Floor Victoria Buildings, 1-2 Haddington Road, Dublin 4, D04 XN32, Irland.
Vertragsgegenstand der Optimierung ist die Verbesserung, Vertragsgegenstand der Betreuung ist die Pflege eines bereits existierenden Shopifyshops des Auftraggebers, jeweils durch Customizing. Auch insoweit meint Customizing nur solche Anpassungen der Software, die ohne Programmierung möglich ist, so dass auch hier Programmierung nicht Vertragsgegenstand ist. Auch im Rahmen der Optimierung und/oder Betreuung von Shopifyshops schuldet Sektan E-Commerce Solutions keine Einräumung von Nutzungsrechten an der E-Commerce-Software Shopify.
2. Vertragsgegenstand der Erstellung von Webseiten ist die Anpassung der Webseiten-Software von Onepage GmbH des gleichnamigen Unternehmens an die individuellen Anforderungen des Auftraggebers durch Customizing. Unter Customizing verstehen Sektan E-Commerce Solutions und der Auftraggeber nur solche Anpassungen der Software, die ohne Programmierung möglich ist. Programmierung ist somit nicht Vertragsgegenstand. Nicht Vertragsgegenstand ist außerdem die Einräumung von Nutzungsrechten an der Webseiten-Software Onepage GmbH. Um die Software Onepage (nach Anpassung durch Sektan E-Commerce-Solutions an seine individuellen Anforderungen) nutzen zu können, muss der Auftraggeber vielmehr mit dem Unternehmen Onepage GmbH einen entsprechenden (Lizenz-) Vertrag schließen. Gem. den auf onepage.io/de abrufbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Softwareanbieters ist „OnePage GmbH-Vertragspartei“ für Auftraggeber aus Europa zum Zeitpunkt der Erstellung der hiesigen AGB die Onepage GmbH, Hanauer Landstraße 172, 60314 Frankfurt am Main.
Vertragsgegenstand der Optimierung ist die Verbesserung, Vertragsgegenstand der Betreuung ist die Pflege einer bereits existierenden OnePage Webseite des Auftraggebers, jeweils durch Customizing. Auch insoweit meint Customizing nur solche Anpassungen der Software, die ohne Programmierung möglich ist, so dass auch hier Programmierung nicht Vertragsgegenstand ist. Auch im Rahmen der Optimierung und/oder Betreuung von OnePage.io Webseiten schuldet Sektan E-Commerce Solutions keine Einräumung von Nutzungsrechten an der Webseiten-Software OnePage GmbH.
3. Der konkrete Leistungsumfang wird von Sektan E-Commerce Solutions und dem Auftraggeber im Rahmen von Vertragsangebot und Vertragsannahme festgelegt.
4. Sofern und soweit es sich bei den von Sektan E-Commerce Solutions zu erbringenden Leistungen um abnahmefähige werkvertragliche Leistungen handelt oder ausdrücklich die Abnahme einer durch uns zu erbringende Leistung vereinbart ist, kann der Auftraggeber bis zur Abnahme jederzeit Änderungen des Leistungsumfangs verlangen. Sektan E-Commerce Solutions wird dem Auftraggeber innerhalb von 3 Werktagen nach Zugang des Änderungswunsches eine Aufstellung der dadurch verursachten Mehrkosten und eine eventuelle notwendige Änderung des terminlichen Ablaufs übergeben. Sollte die verlangte Änderung maßgebliche Abweichungen vom gem. Ziffer 3 festgelegtem Leistungsumfang beinhalten, so verlängern die Vertragsparteien etwaig vereinbarte Fristen einvernehmlich um einen angemessenen Zeitraum.
II. Leistungen des Auftraggebers, Mitwirkungs- und Freistellungspflichten, Gestaltung der Zusammenarbeit
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Sektan E-Commerce Solutions die von diesem für die Leistungserbringung benötigten und dem Auftraggeber von Sektan E-Commerce Solutions mitgeteilten Daten, Informationen, Vorlagen und Zugänge zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung zu stellen.
2. Soweit der Auftraggeber Sektan E-Commerce Solutions Materialien und/oder Inhalte zur Verwendung bei der Leistungserbringung und deren vertragsgemäßer Weitergabe auch an berechtigte Dritte überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen berechtigt ist.
3. Für Materialien und/oder Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Wir übernehmen keine Prüfungspflichten, insbesondere trifft uns keine Pflicht, die Inhalte und/oder Materialien auf mögliche Verstöße gegen Rechte Dritter zu überprüfen. Der Auftraggeber ist ausschließlich selbst dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Materialien und/oder Inhalte keine Gesetze oder Rechte Dritter verletzen. Haben wir Kenntnis davon, dass bereitgestellte Materialien und/oder Inhalte Gesetze oder Rechte Dritter verletzen, sind wir berechtigt, die Arbeiten einzustellen. In diesem Fall werden wir den Auftraggeber entsprechend informieren. Wir werden diesen ebenfalls informieren, sofern wir Zweifel an der Tauglichkeit der bereitgestellten Inhalte und/oder Materialien haben.
4. Sollten Dritte Sektan E-Commerce Solutions aufgrund der vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien und/oder Inhalte wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Auftraggeber, uns von jeder Haftung freizustellen und uns die dadurch veranlassten Aufwendungen und Schäden, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung zu ersetzen.
5. Der Auftraggeber hat innerhalb angemessener Zeit, in der Regel nicht mehr als fünf Werktage, Sektan E-Commerce Solutions mitzuteilen, ob er einen ihm von Sektan E-Commerce Solutions unterbreiteten Anpassungsvorschlag mit oder ohne Änderungen annimmt oder ablehnt.
6. Nimmt der Auftraggeber unseren Vorschlag an, so gilt dies als Genehmigung eines gegebenenfalls mit unserem Vorschlag verbundenen Kostenvoranschlages.
7. Der Auftraggeber wird auf eigene Kosten und Verantwortung für die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur zur Übernahme und zum Betrieb der angepassten Shopsoftware Sorge tragen.
III. Werkvertragliche Leistungen, Abnahme durch den Auftraggeber
Sofern und soweit es sich bei den von Sektan E-Commerce Solutions zu erbringenden Leistungen um abnahmefähige werkvertragliche Leistungen handelt oder ausdrücklich die Abnahme einer durch uns zu erbringende Leistung vereinbart ist, gelten zusätzlich folgende Bedingungen:
1. Nach Erbringung der Leistung teilen wir dem Auftraggeber die Abnahmefähigkeit mit. Ergibt die Abnahmeprüfung, das die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß und somit der Leistungsbeschreibung oder der üblichen Qualität entspricht oder ausschließlich unwesentliche, die Verwendbarkeit insgesamt nicht beeinträchtigende Mängel vorliegen, wird unverzüglich in Textform vom Auftraggeber die Abnahme der Leistung erklärt.
Wird die Abnahme nicht ausdrücklich erklärt, so gilt die Leistung gleichwohl als abgenommen, sofern und sobald der Auftraggeber die Leistung nutzt, ohne uns konkrete Rügen in Betreff auf Mängel in Textform mitzuteilen und deren Beseitigung zu ermöglichen (konkludente Abnahme).
2. Ferner steht es einer Abnahme gleich, wenn Sie die abnahmefähige Leistung nicht innerhalb einer von Sektan E-Commerce Solutions zu bestimmenden angemessenen Frist annehmen. Nach Ablauf der Frist gilt die Abnahme als erklärt und die Fälligkeit der vereinbarten Entgelte tritt mit Fristablauf ein.
3. Sofern und soweit die Erbringung von selbständig abgrenzbaren Teilleistungen vereinbart ist, kann Sektan E-Commerce Solutions im Fall der ausdrücklichen Vereinbarung oder im Rahmen der Zumutbarkeit für die vertragsgemäß erbrachte Teilleistung eine Abschlagszahlung in vereinbarter Höhe verlangen. Sofern eine Abschlagszahlung der Höhe nach nicht festgelegt ist, gilt eine angemessene Zahlung als vereinbart, deren Höhe dem Anteil der abgenommenen oder abnahmefähigen Teilleistung im Verhältnis zur Gesamtleistung entspricht. Im Übrigen gilt die Regelung des § 632 a Abs. 1 BGB.
4. Bei einer Abnahme festgestellte Mängel werden durch den Auftraggeber in einer Dokumentation festgehalten und uns zur Verfügung gestellt. Die Beseitigung erfolgt im Rahmen der Nachbesserungspflichten. Gleiches gilt im Falle der Abnahme von selbständigen Teilleistungen. Die Abnahme solcher Teilleistungen ist eine echte Abnahme i.S.d. § 640 BGB.
Sofern und soweit es sich um wesentliche Mängel handelt, wird nach Beseitigung der festgestellten Mängel die nochmalige Abnahme gemäß oben stehender Bedingungen unverzüglich vorgenommen.
5. Spätestens mit Abnahme oder Ablauf der gesetzten Frist zur Abnahme des im Wesentlichen vertragsgemäß hergestellten Werks wird die gesamte vereinbarte Vergütung für das erbrachte Werk fällig, sofern nicht ausdrücklich andere Zahlungsbestimmungen getroffen wurden.
IV. Fremdleistungen
1. Soweit sich unser Angebot an bestimmten Stellen über die Vermittlung von Fremdleistungen verhält, beschränkt sich unsere Verpflichtung darauf, namens und in Vollmacht des Auftraggebers für diesen Verträge mit den jeweiligen Drittanbietern abzuschließen.
Für derartige, von uns nur vermittelte Fremdleistungen gelten nicht diese AGB, sondern im Zweifel diejenigen des jeweiligen Drittanbieters.
2. Unabhängig von dem Voranstehenden sind wir auch dazu befugt, unsere vertraglichen Pflichten durch die Beauftragung Dritter zu erfüllen.
In diesem Fall gelten unsere AGB ohne Einschränkung und ist der Auftraggeber dazu berechtigt, Einsicht in die mit Dritten geschlossenen Verträge, die zur Erfüllung unserer vorgenannten vertraglichen Verpflichtungen erforderlich sind, zu nehmen.
V. Rechteeinräumung
1. Sektan E-Commerce Solutions wird mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffenden Rechnungen alle für die Verwendung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte an eben diesen Arbeiten und Leistungen in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Im Zweifel erfüllen wir unsere Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und aufschiebend bedingt mit dem Ausgleich der fälligen Vergütungen. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, auch durch Dritte, bedarf unserer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung.
2. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrags noch nicht voll bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Absprachen bei uns.
3. Die Übertragung der Nutzungsrechte vom Auftraggeber an Dritte bedarf unserer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung.
4. Das Voranstehende gilt nicht für Fremdleistungen gemäß B. IV.1. Die Art und der Umfang der Rechteeinräumung an diesen richten sich ausschließlich nach den Bedingungen des Fremdanbieters bzw. dessen Vereinbarung mit dem Aufraggeber.
VI. Ergänzung zur Vereinbarung des Haftungsumfangs
Ergänzend zu A. VI. wird hinsichtlich Verträgen über die Erstellung, Optimierung und Betreuung von Shopifyshops sowie Erstellung und Betreuung von Webseiten Folgendes vereinbart:
Sektan E-Commerce Solutions haftet nicht dafür, dass ihre im Rahmen des Vertrags gelieferten Anpassungen, Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe usw. die Schutzvoraussetzungen für Rechte des geistigen Eigentums erfüllen.
C. Referenz
Soweit der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht, sind wir berechtigt, Namen und ggf. Firmenlogo des Auftraggebers zu Werbezwecken und im Rahmen individueller Angebotsunterlagen als Referenz zu nutzen.
D. Änderungen
Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, ist Sektan E-Commerce Solutions dazu berechtigt, diese Vertragsbedingungen wie folgt zu ändern oder zu ergänzen:
1. Sektan E-Commerce Solutions wird dem Auftraggeber die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen. Ist der Auftraggeber mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen.
2. Der Widerspruch bedarf der Textform. Widerspricht der Auftraggeber nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt. Sektan E-Commerce Solutions wird den Auftraggeber mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
E. Anwendbares Recht
Auf das Vertragsverhältnis findet stets deutsches Recht wie unter zwei Vertragspartnern, die ihren Sitz in Deutschland haben, Anwendung, und zwar unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
F. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand befinden sich jeweils an unserem Sitz, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder die übrigen Voraussetzungen einer Gerichtsstandsvereinbarung gemäß § 38 ZPO erfüllt sind.
Wir sind stets auch dazu berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
G. Vertragssprache
Vertragssprache ist deutsch, sofern nicht ausdrücklich eine andere Sprache zur Korrespondenz vereinbart ist.
H. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der Vereinbarungen einschließlich der Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden oder die vertraglichen Vereinbarungen eine Lücke aufweisen, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB oder des Einzelvertrags nicht.
Für den Fall der Unwirksamkeit der Bestimmungen dieser AGB gilt ergänzend das Gesetz.
Im Übrigen soll anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Bestimmung als vereinbart gelten, die dem wirtschaftlichen Interesse von Sektan E-Commerce Solutions und dem Auftraggeber im Rahmen der unwirksamen oder undurchsetzbaren Regelung entspricht. Sofern Sektan E-Commerce Solutions und der Auftraggeber einen regelungsbedürftigen Punkt übersehen haben, gilt eine solche Regelung als vereinbart, die sie unter Würdigung des wirtschaftlichen Interesses von Sektan E-Commerce Solutions und Auftraggeber bei Kenntnis der Lücke im Vertrag geschlossen hätten.